Ummelden beim Einwohnermeldeamt müssen Sie sich immer dann, wenn Sie innerhalb Ihrer alten Gemeinde umziehen. Hierfür bleibt Ihnen in der Regel lediglich eine Woche Zeit, in einigen Gemeinden auch zwei. Versäumen Sie diese Frist, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 500 EUR verhängt werden. Solch drastische Strafen dürften allerdings nur im Extremfall anfallen. Bei einer Überschreitung der Meldefrist von wenigen Tagen oder Wochen zeigen sich die Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt meist recht kulant und belassen es bei einer Ermahnung oder allenfalls bei einer geringeren Strafgebühr von 10 bis 30 Euro.
Quelle: http://www.meldebox.de/Einwohnermeldeamt/ummelden.php