Ich erhalte ein im Februar eine Abfindungszahlung. Bei mir greift die Fünftelregelung für die Abfindung. Ich diskutiere allerdings gerade mit meinem Arbeitgeber darüber, wie das Jahresgehalt für 2013 anzunehmen ist. Ich sage, dass mein Januargehalt, das zu erwartende Jahresgehalt ist, da ich mich im July selbständig machen werde und im Anlaufjahr keine Einkommen erwarte. Mein Arbeitgeber sagt er müsse mein Januargehalt mit 12 multiplizieren - das sei mein Jahresgehalt für 2013 - d. h. der 12fache Betrag den ich annehme. Wenn ich diese Daten in einen Abfindungsrechner einstelle, dann sehe ich eine deutlichen Unterschied in der Nettoauszahlung der Abfindung.

Was ist Richtig - das tatsächlich bis 31.12.2013 von meinem Arbeitgeber bezahlte Bruttomonatsgehalt ist mein Jahresgehalt und wird als Basis für die Berechnung meine Nettoauszahlung der Abfindung heran gezogen

oder ist das fiktive Jahresgehalt 2013, das zur Berechnung der Nettoabfindung herangezogen wird.