Guten Abend, ich habe neulich vergessen meinen Handyvertrag zu Kündigen. Dieser läuft nun 1 weiteres Jahr fort. Als ich das bemerkt habe, habe ich online einen Berater von O2 per Chat gefragt, ob der Vertrag im weiteren Jahr das selbe kosten wird. Dieser versicherte mir, dass der Vertrag das selbe kosten wird. Hätte er mir die Info gegeben, dass der Vertrag teurer wird, hätte ich den Vertrag gewechselt, was zu diesem Zeitpunkt noch möglich war, sodass ich weiterhin das selbe bezahlen müsste.
Meine erste Rechnung ist nun 10€ teurer. Ich hatte einen Rabat von 10€ der 2 Jahre lang gültig war (Was ich nicht wirklich wusste). Das ist allerdings auch auf den vorherigen Rechnungen vermerkt gewesen.
Meiner Meinung nach, müsste die Schriftliche Zusicherung eines Service-Mitarbeiters doch dem Vermerk aus der Rechnung überwiegen, oder nicht? Somit würde für mich §123 BGB greifen.
Der Mitarbeiter hatte Einsicht auf alle Daten, somit müsste er mir ja auf die Frage hin, ob der Vertrag im nächsten Jahr dann das selbe kosten wird, mitteilen, dass der Rabat abläuft und es dann mehr kostet.
Wie ist die Rechtslage?
Bin ich im Recht, da der Berater mir falsche Auskunft gegeben hat, obwohl er Einsicht auf alle Daten hatte.
Oder ist O2 im Recht, da es auf den Rechnungen stand.
Kann mir jemand mehr oder weniger den Fall detailliert erläutern?
Vielen Dank.