Antwort
Das kommt natürlich darauf an. Ich gehe mal davon aus, dass du die Frage als Privatperson gestellt hast. Dann gilt (ungefähr!): Rechnungen sollte man mindestens zwei Jahre aufbewahren, weil man meistens innerhalb dieses Zeitraumes noch reklamieren kann. Bei Kontoauszügen würde ich mindestens drei Jahre sagen, weil man diesem Zeitraum braucht, bis Alltagsgeschäfte verjährt sind (meistens zumindest). Steuerbescheide würde ich immer aufbewahren. Natürlich gibt es da keine Pflicht zu, aber ich persönliche bewahre die immer auf, weil sie ja auch relevant sind, wenn man mal staatliche Zuschüsse beantragen muss.