Ich habe mein Kleingewerbe Ende Juni 2015 angemeldet und daraufhin den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Ende 2015 habe ich das Gewerbe wieder abgemeldet. Allerdings habe ich den Fragebogen bis heute nicht abgegeben es kam bis heute aber auch noch keinereaktion vom Finanzamt darauf. Nun soll ich ein Einkommensteuererklärung für 2015 abgeben worum sich meine Steuerberaterin nun kümmert. Ihr habe ich nun auch gebeichtet das ich den Fragebogen noch nicht abgegeben habe sie möchte es dabei auch belassen um kein Staub aufzuwirbeln. Nun meine Frage: Sollte ich den Fragebogen noch nachreichen oder nicht und was für Konsequenzen könnten auf mich zukommen?