Es könnte rechtens sein. Als meine Frau wegen meiner Selbständigkeit in die Steuerklasse 3 ging (vorher 5) das war vor einigen Jahren im Februar, wurde ihr auch das Januargehalt nachvergütet, das heisst sie erhielt die Steuervergünstigung rückwirkend. In Eurem Fall ist es wohl genau anders herum. Fragt mal bei der Bezügestelle nach, ob die das rückwirkend für das ganze Jahr berechnen!
Die Bank erlässt Dir ggf. wenn sie guten Willen zeigt, den entgangenen Gewinn der verbleibenden Jahre, wenn Du das Darlehen vorzeitig zurückführst. Den reinen Schaden, den sie wegen einer eventuellen festen Refinanzierung hat, den wird sie bestimmt nicht erlassen. Bring diese beiden Begriffe doch mal ins Spiel.
Mir hat mal ein Anwalt gesagt: Rechtschutzversicherungen teilen bei Sonnenschirm Regenschirme aus, wenn es aber regnet, sammeln sie sie wieder ein. Die Gesellschaften versuchen häufig, dass sie bestimmte Angelegenheiten in den Bedingungen ausschließen und dann steht man wieder allein im Regen! Also genau auf die Bedingungen achten. verkehrsrechtschutz und ggf. Arbeitsrechtschutz finde ich sinnvoll. Du kannst nach Baukastenprinzip bestimmte Themenfelder einschließen.
Wenn Du in Deutschland eine schuldenfreie Immobilie hast, dann könntest Du diese beleihen und über eine deutsche Bank eine Finanzierung machen. Ansonsten ist es wohl einfacher sich eine spanische Bank zu suchen. Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, damit Klarheit über die Eintragungsverhältnisse (Grundbuch in Spanien) geschaffen wird.
Wenn ein Mangel vorhanden ist, dann am besten dem Vermieter Frist setzen, dass Mangel behoben wird und Androhung Mietkürzung. Dann kannst Du es durchziehen!