Antwort
Du kannst auf alle Fälle Hausmeisterkosten, Garten-Pflege-Kosten, ..., die in Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden, ansetzen und bekommst 20% davon als Steuerermäßigung erstattet. Ebenso von Endreinigung der Ferienwohnung.
Betrifft haushaltsnahe Dienstleistungen und auch Handwerkerleistungen. Bezieht sich auf Arbeitsleistung, nicht auf Material ...