Hallo in die Runde,
ich bräuchte mal eure schlauen Köpfe für den folgenden (durchaus ungewöhnlichen Fall):
Ich möchte Parkplätze erwerben. Hierfür erwerbe ich aber nicht das gesamte Grundstück sondern kaufe 1 qm/2 des Gesamtgrundstücks auf dem sich die Parkplätze befinden (ugs.: ich bekomme ein Quadratmeter Rasenfläche irgendwo auf dem Gelände). Dieser 1 qm/2 ist wiederum mit einem Nutzungsrecht für die Parkplätze (dinglich im Grundbuch gesichert) versehen. Es besteht keine Instandhaltungspflicht und keine Hausgeldverpflichtung für die Parkplätze. Im Grunde also eine einfache Rechnung.
Welche Frage mich aber jetzt beschäftigt: besteht in dem Fall ein Anspruch auf eine AfA? Ich komm da nicht so recht weiter - die eine Quelle sagt nein, da es lediglich ein Grundstück ist (und somit keiner Abnutzung unterliegt), eine andere Quelle meint ja und dass Parkplätze mit einer Nutzungsdauer von 19 Jahren abgeschrieben werden.
Habt ihr Ideen oder Wissen, wie sich das bei so einem Fall verhält?
Danke euch im Voraus.