Die Zahnzusatzversicherung muß du in der Anlage Vorsorgeaufwendungen unter der Position 30 angeben "Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zur Krankenversicherung". Unter der Position 19 kommen nur die Zusatzbeiträge, die eventuell deine Krankenkasse erhebt. Für diese bekommst du eine Bescheinigung von der Krankenkasse. War gerade beim Finanzamt und so wurde es mir erklärt.

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Die Zahnzusatzversicherung muß du in der Anlage Vorsorgeaufwendungen unter der Position 30 angeben "Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zur Krankenversicherung". Unter der Position 19 kommen nur die Zusatzbeiträge, die eventuell deine Krankenkasse erhebt. Für diese bekommst du eine Bescheinigung von der Krankenkasse. War gerade beim Finanzamt und so wurde es mir erklärt.

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