Ich habe im Dez 2003 einen Bausparvertrag abgeschlossen. Bei Abschluss war klar, dass ich kein Darlehen benötige sondern mir das Bausparguthaben auszahlen lassen werde. Die 10 Jahre, die ich den Vertrag max. bestärken darf, enden nun im Dez. diesen Jahres. Das entsprechende Formular zur Beantragung der Auszahlung wurde mir von der Bausparkasse bereits zugeschickt. Da es mein erster endender Bausparvertrag ist, frage ich mich nun, ob ich auch meinem Arbeitgeber in irgendeiner Form mitteilen muss, dass der Vertrag ab Dez nicht mehr existiert, so dass die vermögenswirksamen Leistungen sowie mein festgelegter monatlich direkt vom Lohn auf das Bausparkonto überwiesener Betrag nicht mehr dorthin fließen. Da ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin und mein Gehalt vom Land NRW erhalte, kann ich nicht so einfach direkt beim Arbeitgeber nachfragen. Wer kann mir kurz sagen, ob ich meinem Arbeitgeber irgendwas mitteilen muss oder ob dies alles die Bausparkasse regelt?

Freue mich über Antworten! Birgit