So eine Verbrennung tut sicher weh, aber ich glaube, man nennt das "allgemeines Lebensrisiko", man weiß ja schließlich, daß Glühwein sehr heiß ist, er wird ja meist am Weihnachtsmarkt frisch erhitzt. Ich denk, da kannst Du kein Schmerzensgeld bekommen.
Hallo Biene Lilli, versuchte mich für Dich auf der Internetseite der Arbeitsagentur schlau zu machen, da steht, daß man während der Ausbildung BAB bekommen kann, wenn man nicht Zuhause wohnen kann. Es wird immer von der "Ausbildung" gesprochen. Kein Wort von Berufsschulunterricht oder Blockuntericht. Daher nehme ich an, daß Du nur BAB bekommst, wenn Du die Leistung eh für die ganze Ausbildung bekommst. Um aber ganz sicherzugehen, würde ich Dir empfehlen, bei der Arbeitsagentur einen Beratungstermin zu machen, denn es geht doch um viel Geld für Dich. Hier noch der Link: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Anspruchsvoraussetzungen.html#d1.1
Ein Beamter kann sicher selbständig tätig sein, vor allem wenn es eine Landwirtschaft ist, sollte er ein anderes Gewerbe haben, muß er sich das sicher genehmigen lassen. Da gibts (so weit ich von Freunden weiß) zeitliche Grenzen und auch Einkommensgrenzen. Bzg. der Lehrer, darf ich sagen, da hast Du wirklich arg übertrieben, ich wünsche Dir mal ne Klasse mit 35 Hauptschülern im Alter von 13 Jahren und dann viel Spaß und gute Nerven.