Ich versteh das nicht recht, wenn Dein Freund schon mal 25 Jahre in Deutschland gelebt hat, dann müßte er doch fast eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben, die dürfte auch nicht verfallen, wenn er nach Dänemark ging. Aber wenn es doch so konfus ist, wie Du schreibst, dann sollte er schnellstens zum Ausländeramt gehen (mit Paß) und eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Na ja, ich denke ein normaler Geldgeber wie eine Bank will doch sicher sein, daß sie das ausgeliehene Geld wiederbekommt, man will ja nicht auf dem Kredit "hocken bleiben". Daher machen Bank immer eine Bonitätsprüfung, sie schauen, für was das Geld verwendet werden soll, fragen nach Ein- und Ausnahmen (Miete, andere Kredite, Unterhaltszahlungen usw). und checken dann ab, ob der Kunde den neuen Kredit noch abzahlen kann. Wer auf solche Prüfungen verzichetet, verlangt meist horrende Zinsen dafür.
Schulden, das ist, wenn man sich Geld leiht, weil man mit dem eigenen Geld nicht auskommt, der eine tuts für ein neues Auto, der andere für Möbel, der andere für Urlaub oder Mode. Für das geliehene Geld muß man dem Geldgeber Zinses zahlen.
Das ist sicher ein Problem, aber es hilft nix, Du solltest die Fragen bei den Versicherungen immer ehrlich beantworten, denn sonst zahlt der Versicherungsträger im Ernst fall nicht. Du kannst versuchen mehrere Versicherungsanbieter zu fragen, vielleicht sind einige nicht so "kleinlich" mit den Gesundheitsproblemen. Dann fällt mir noch ein, daß Du, wenn Du normal beschäftigt ist, auch in der Rentenversicherung abgesichert sein müßtest, die zahlen auch bei Krankheit und Tod.
Bin jetzt kein Spezialist, aber ich denk auch bei einem befristeten Job müßtest Du das Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit haben, der Arbeitgeber muß dann 6 Wochen weiterzahlen, wenn Du so lange krank wärst, danach zahlt die Krankenkasse Dir Krankengeld.
Da kann ich Dir antworten Quirin, da es ein Pauschbetrag ist, kann ihn jeder ansetzen, egal ob die Kosten angefallen sind oder nicht. Diese Pauschalen sid dafür, um die Steuererklärungen einfacher zu machen, denn wenn man nur diese Kosten einträgt, muß man nicht genauer die Werbungskosten nachzuweisen.
Der Mietpreis hängt von Größe, Ausstattung, Zustand, Alter der Wohnung ab. Ein hoher Mietpreis sagt auch, daß all die Faktoren, die ich vorher gennant habe gut sind. Eine hohe Miete wird auch sicher einen hohen Kaufpreis erzieheln, aber ich denke nicht (bin aber sicher kein ImmoSpezialist), daß es da eine Art Berechnungsformel gibt. Frage doch einfach den Vermieter: und dann schau mal in den Immobilienbüros bei Euch in der Gegend vorbei und sieh nach was vergleichbare Wohnungen kosten.
So eine Verbrennung tut sicher weh, aber ich glaube, man nennt das "allgemeines Lebensrisiko", man weiß ja schließlich, daß Glühwein sehr heiß ist, er wird ja meist am Weihnachtsmarkt frisch erhitzt. Ich denk, da kannst Du kein Schmerzensgeld bekommen.
Also ich kenne es nur so, daß Rentenbezieher immer von der Rente die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen bekommen und wenn sie daneben einen Job (über 400 Euro) oder Ausbildungsvergütung haben, müssen sie da ganz normal nochmal die Kranken/PflegeV zahlen. Ist nun mal so. Und hätte man noch nebenbei die Altersrente, müßte man daraus auch noch Beiträge zahlen.
Hallo Biene Lilli, versuchte mich für Dich auf der Internetseite der Arbeitsagentur schlau zu machen, da steht, daß man während der Ausbildung BAB bekommen kann, wenn man nicht Zuhause wohnen kann. Es wird immer von der "Ausbildung" gesprochen. Kein Wort von Berufsschulunterricht oder Blockuntericht. Daher nehme ich an, daß Du nur BAB bekommst, wenn Du die Leistung eh für die ganze Ausbildung bekommst. Um aber ganz sicherzugehen, würde ich Dir empfehlen, bei der Arbeitsagentur einen Beratungstermin zu machen, denn es geht doch um viel Geld für Dich. Hier noch der Link: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Anspruchsvoraussetzungen.html#d1.1
Ich habe da einen Link gefunden, nach dem kann man ab einem Grad der Behinderung von 70 tatsächlich die gefahrenen km ansetzen oder die tatsächlichen Kosten, schau mal: http://www.steuertipps.de/lexikon/behinderte-fahrtkosten
Grundsätzlich ist es so, daß man ab 18 Jahre volljährig ist und damit für sich selber verantwortlich ist. Ich weiß ja nicht, wie lange Du schon aus der Schule bist, aber mit 19 Jahren haben normalerweise Hauptschüler ihre Ausbildung hinter sich. Solange man in (der ersten) Ausbildung ist, sind die Eltern noch verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Wenn das berufsvorbereitende Bildungsjahr als Ausbildung gilt, müßten Deine Eltern noch zahlen. Kannst Dir einen Anwalt nehmen und mit Prozeßkostenhilfe auf Unterhalt klagen. Du kannst Dich vielleicht auch ans Jugendamt wenden. Zur schnellen Hilfe kannst Dich an Deine Gemeinde wenden, die müssen Dir eine Notunterkunft zur Verfügung stellen, damit Du nicht auf der Straße wohnen mußt.
Kirchgeld sollte man zahlen, aber die Kirche wird es nicht einklagen. Unsere Pfarrgemeinde legt den Überweisungsträger immer in das Pfarrblatt rein, aber wenn man nicht zahlt hat es keine großen Folgen. Wobei bedenke, das Kirchgeld beträgt doch nur 2 - 3 Euro, das könnte man doch auch als Student verscherzen, oder? :-)
Wenn die Rente zu wenig ist, kann man doch Wohngeld oder beim Sozialamt Hilfe beantragen, frag doch da auf jeden Fall mal nach.
Ich kenne einige Paare, die sich scheiden lassen haben, aber das war nie online, sondern persönlich am Familiengericht.
Die Haftpflichtversicherungen kannst Du auf jeden Fall angeben, das rechnet das Finanzamt an.
Denke, Deine Freundin sollte eine Gewerbeanmeldung machen und davon geht ein Durchschlag auch ans Finanzamt, ich denke die werden sich dann bei ihr rühren.
9,9 %, das klingt doch ganz gut, auf dem letzten Kontoauszug von mir stand, daß ich so um die 12 % zahle. Und wenn ich überm Dispo bin, sinds fast 16 %.
Die Post (zumindest noch in Teilen), die Bahn, auch das Finanzamt fällt mir ein, aber das ist kein Unternehmen, obwohl sie viel viel Geld einnehmen oder eintreiben.
Soweit ich weiß, gibts nur die Halbwaisenrente und auch weiterhin das Kindergeld. Falls am Tod Deines Vaters ein Dritter die Schuld hat, könnte man den auf Schadensersatz verklagen.