Ich würde sie zu der Polizeidienststelle bringen und falls jemand dort anruft, wird sie ausgehändigt.

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Krankenversicherungsbeitrag (Alleinerziehende+Kind 6 J. ) Unterhaltsrückstand wird mitberechnet?

Hallo,

eine kleine Frage - ich komme Unterhalt von meinem geschiedenen Ehemann. Wir haben eine gemeinsame Tochter, 6 Jahre alt. Der geschiedene Ehemann zahlt im Moment 1.200,- € an Unterhalt (650,- € nacheheligen Unterhalt (bis 07/13), 309,- € Kindesunterhalt und 241,- € Unterhaltsrückstand für das Jahr 20102011). Die Angestellten von der Krankenkasse sagten mir, dass ich mich selbst versichern muß, die Kleine auch mit versichern muß. Da ich eine geringfügige Beschäftigung habe, aus der ich 253,- € bekomme, müßte ich für die Krankenkasse selbst aufkommen. Wie wird das alles berechnet?

Frage Nr. 1: Wird der Unterhaltsrückstand als Einkommen mit berechnet (obwohl wir zu der Zeit über meinen Exmann versichert waren, oder wird nur mein geringfügiger Verdienst + 650 nachehelicher Unterhalt als Einkommen?

Dadurch, dass er den Unterhaltsrückstand zurück zahlt, muß ich auch die Ehescheidungskosten (Gericht & Anwalt) bezahlen und mein Darlehen auch noch. Das sind schon alleine 460,- € insgesamt. Dazu kommen noch alle anderen Kosten dazu (Miete, etc.) und es bleibt uns nicht viel übrig, so dass ich jeden Monat jeden Cent 2 x umdrehen muß und der Kleinen noch nicht einmal Reiten bezahlen kann... Jetzt habe ich bei meiner Chefin angefragt, ob sie mich auf 400,- € beschäftigen könnte, damit ich über sie krankenversichert bin. Sie sagte vorerst zu. Gleich danach erkundigte sie sich und sagte, dass ich 450,01 € verdienen müßte, damit ich mit meiner Kleinen krankenversichert bin und ergänzte dieses, dass sie es sich nicht leisten könnte noch höher zu gehen.

Frage Nr. 2: Besteht irgendwie anderweitig eine Möglichkeit, dass ich das irgendwie "umgehen" kann, damit mich die Kosten nicht selbst tragen muß?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

LG

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Vielen Dank für die super schnellen Antworten..

Leider kann sich meine Chefin keine 450,01 € monatlich erlauben. Deshalb mal eine ganz andere Frage:

Gibt es staatliche Unterstützung für Kleinunternehmen (z. B. ein Rechtsanwaltsbüro, in dem nur eine Rechtsanwältin tätig ist, diese aber auch nur eine Aushilfe hat)? Wenn ja, in welcher Form und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

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