Hallo,
eine kleine Frage - ich komme Unterhalt von meinem geschiedenen Ehemann. Wir haben eine gemeinsame Tochter, 6 Jahre alt. Der geschiedene Ehemann zahlt im Moment 1.200,- € an Unterhalt (650,- € nacheheligen Unterhalt (bis 07/13), 309,- € Kindesunterhalt und 241,- € Unterhaltsrückstand für das Jahr 20102011). Die Angestellten von der Krankenkasse sagten mir, dass ich mich selbst versichern muß, die Kleine auch mit versichern muß. Da ich eine geringfügige Beschäftigung habe, aus der ich 253,- € bekomme, müßte ich für die Krankenkasse selbst aufkommen. Wie wird das alles berechnet?
Frage Nr. 1:
Wird der Unterhaltsrückstand als Einkommen mit berechnet (obwohl wir zu der Zeit über meinen Exmann versichert waren, oder wird nur mein geringfügiger Verdienst + 650 nachehelicher Unterhalt als Einkommen?
Dadurch, dass er den Unterhaltsrückstand zurück zahlt, muß ich auch die Ehescheidungskosten (Gericht & Anwalt) bezahlen und mein Darlehen auch noch. Das sind schon alleine 460,- € insgesamt. Dazu kommen noch alle anderen Kosten dazu (Miete, etc.) und es bleibt uns nicht viel übrig, so dass ich jeden Monat jeden Cent 2 x umdrehen muß und der Kleinen noch nicht einmal Reiten bezahlen kann... Jetzt habe ich bei meiner Chefin angefragt, ob sie mich auf 400,- € beschäftigen könnte, damit ich über sie krankenversichert bin. Sie sagte vorerst zu. Gleich danach erkundigte sie sich und sagte, dass ich 450,01 € verdienen müßte, damit ich mit meiner Kleinen krankenversichert bin und ergänzte dieses, dass sie es sich nicht leisten könnte noch höher zu gehen.
Frage Nr. 2:
Besteht irgendwie anderweitig eine Möglichkeit, dass ich das irgendwie "umgehen" kann, damit mich die Kosten nicht selbst tragen muß?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG