Kurze Beschreibung: kinderlose kurze Ehe, Dauer der Ehe bis zum Trennungszeitpunkt betrug 2 Jahre, 7 Monate und 15 Tage. Trennung war der 01.01.2019.
- Wird die Zeit der Trennung auf die Zeit der Ehedauer angerechnet?
In der Ehe hat sie eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt (erlernter Beruf).
Kurv vor Ablauf des Trennungsjahres hat sie Ihre Festanstellung freiwillig gekündigt und im direkten Anschluss eine Zweitausbildung begonnen.
Sie lebt nun wieder bei den Eltern in einer eigenen Wohnung (mietfrei) und kann ein Firmenfahrzeug nutzen.
- Dass ich laut Berechnung ggf. zum Trennungsunterhalt verpflichtet bin, ist mir bewusst, aber wie sieht es mit nachehelichem Unterhalt bei Zweitausbildung aus?
Ich habe ihr einen niedrigeren Unterhalt für die Dauer von einem Jahr ab Trennung angeboten. Sie lehnt das ab und fordert Unterhalt bis zum Abschluss ihrer Ausbildung.
Ich lebe allein mit meiner neuen Partnerin im Ehehaus (noch hohe Kreditlast) und komme allein dafür auf. Ich werde meine Exfrau auch ausbezahlen, was das Haus betrifft.