Antwort
Hallo zusammen, hier meine Erkenntnisse, nur falls jemand vor der gleichen Situation steht und nach einer richtigen Antwort sucht.
Laut Steuerberatern in NL, als auch dem hiesigen Finanzamt:
Wenn der Schenker kein niederländischer Staatsbürger ist und noch nie (oder länger als ein Jahr) außerhalb der Niederlande lebt, greift das niederländische Steuerrecht nicht. Die Versteuerung unterliegt in diesem Falle dem deutschen Steuerrecht mit dem vollen Freibetrag von 400.000 Euro.