Antwort
100 bis 200 Euro sind zu viel und schädlich was die Sozialversicherung betrifft (zum Kindergeld kann ich nichts sagen):
Einnahmen in der Höhe bis zu 720 Euro können ab dem Jahr 2013 ehrenamtlich Tätige für ihre freiwillige Mitarbeit als Aufwandspauschale steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei vereinnahmen. Dieser so genannter Ehrenamtsfreibetrag greift bei nebenberuflicher Tätigkeit in gemeinnützigen und mildtätigen Vereinen sowie im kirchlichen Bereich, sofern der Übungsleiterfreibetrag nicht anwendbar ist. Für das Jahr 2012 beträgt die Ehrenamtspauschale 500 Euro.
Quelle und mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ehrenamtsfreibetrag.htm#ixzz2C2RKMYNq