Antwort
Zitat von offizieller Stelle: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kontrollverfahren_FSA/Kontrollverfahren_bei_Freistellungsauftraegen.html
"Das BZSt hat keine Informationen, in welcher Höhe und wo ein Steuerpflichtiger insgesamt seine Freistellungsaufträge verteilt hat. Bei Rückfragen zu erteilten FSA besteht nur die Möglichkeit, sich an diejenigen Institute zu wenden, zu denen eine aktive Kundenbeziehung besteht. Nur hier kann die gewünschte Auskunft erteilt werden. Eine zentrale Stelle, in der die Höhe der erteilten FSA gespeichert wird, gibt es nicht."