Antwort
Ja, bei einer Betriebsaufgabe durch Berufsunfähigkeit oder Renteneintritt einmal im leben ein Steuervorteil bei der Betriebsveräusserung bzw. Betriebsaufgabe zu. Letzteres ist in diesem Fall interessant da zwar kein Käufer des Betriebs vorhanden ist aber Betriebsvermögen wie Maschinen, Pkw an dritte oder an einen selbst verkauft werden. So habe ich die Informationen eines Steuerberaters in Erinnerung.