Verjährung von Sudiengebühren
Hallo, ich habe gestern für das die Studiengebühren vom WS 2008/2009 eine Ankündigung zur Zwagsvollstreckung bekommen. Ich habe keine Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen bekommen ( haben sie an die falsche Adresse geschickt, da ich 2 Monate vor meinem Diplom/ Exmatrikulaton umgezogen bin. Meine damalige Adressänderung habe ich mitgeteilt, steht auch richtig auf der Exmatrikulation vom Nov. 2008.) Nun ist das ja über 5 Jahre her. Verjähren solche Gebührenforderungen nicht? Vielen Dank
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