Hallo :)

Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, welche sich auf Grundlage eines Ursprungsvertrages vom 04.12.2015 befindet. Es solle eine Hauptforderung seit dem 01.04.2017 bestehen. Kann ich dagegen die Einrede der Verjährung geltend machen?

Vielen Dank und alles Gute