Antwort
die Werte, die mit in die Ehe gebracht werden, bleiben unberührt bei Scheidung. Der Wertzuwachs des Vermögens - z.B. aus Aktien, Haus - ist Teil des Zugewinnes (wenn denn so festgelegt und nicht getrennt). Dieser Teil gehört dann beiden.
Damit: dein Anfangsvermögen bleibt bei dir, das von ihr bei ihr. Auch Schulden werden berücksichtigt.