Ich bin PKV versichert und derzeit ALG2 Empfänger. Mein Tarif übernimmt nur 90% jeder Rechnung (70% bei Zahnarzt). Diese Selbstbeteiligung übernimmt das Amt ja nicht.
Lassen sich diese Mehrausgaben aber von erzielten Nebeneinkünften abziehen?
Dazu die Grundsatzfrage: Wie sieht es mit der Abrechnung der Rechnungen aus? Die laufen ja schliesslich über mein Konto: Ich bezahle die Arztrechnung, die PKV überweist eine Erstattungsleistung. Die Erstattungsleistung der PKV müsste doch als "Einkommen" angesehen werden. Demgegenüber die von mir bezahlte Rechnung als absetzbare Ausgabe. Wenn es aber eine abzugsfähige Ausgabe ist, müsste ich sie doch auch gegenüber Nebeneinkünften gegenrechnen können?
Mein Sachbearbeiter hat nur erwähnt, dass Ausgaben für Gesundheit "Privatvergnügen" sind und nicht gegenrechnenbar.