Wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen gewissen Provisionsbetrag, z.B. 600€ in eine Abrechnung auflistet. - Dieser Betrag sollte doch dann auf die Abrechnung oder? Der Arbeitgeber hingegen zieht aber vorher seinen Anteil der Krankenversicherung ab, sodass nur noch 480€ (geschätzt) auf der Gehaltsabrechnung stehen.
Ist das richtig?