Antwort
Eine Schenkung kann nur unter sehr genauen und schwierig zu erfüllenden Vorraussetzungen rückabgewickelt werden.
Da müssten schon schwerwiegende und beweisbare Gründe vorliegen.
Also bei Klage auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Ich wünsche trotz der Schwierigkeiten einen guten Ausgang.
Wie gesagt ich halte eine private, persönliche Einigung für sinnvoll.