Hallo :)
Zu mein Anlegen: mein Partner und ich, beide Beamten beim Bund, noch unverheiratet, erwarten unser erstes Kind. Das Kindergeld soll ich bekommen, da das Kind in meine private Krankenversicherung mitaufgenommen wird (mein Partner hat Heilfürsorge) und über mich Anspruch auf Beihilfe haben wird.
Den Familienzuschlag soll aber mein Partner bekommen, da ich nach der Geburt für 2 Jahre in Elternzeit gehe. Weil wenn ich den Familienzuschlag beziehen würde, wird der sowieso nicht ausgezahlt da ich in Elternzeit kein Gehalt ausgezahlt bekomme und somit auch kein Familienzuschlag.
Wir haben aber gelesen dass der Familienzuschlag an das Kindergeld gekoppelt ist. Und für uns stellt sich die Frage ob es eine Rolle spielt wer das Kindergeld bekommt, oder zählt nur das „Beziehen von Kindergeld“ für das Kind? Muss mein Partner das Kindergeld beziehen um Anspruch auf den Familienzuschlag zu haben oder geht auch wenn ich das Kindergeld beziehe und er den Familienzuschlag?
Lieben Dank für die Antworten :)