Sobald die Freigabeerklärung des Gläubigers bei der Bank eintrifft, ist die Kontenpfändung von ihr aufzuheben. Ansonsten gerät sie in die Haftung.
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Sobald die Freigabeerklärung des Gläubigers bei der Bank eintrifft, ist die Kontenpfändung von ihr aufzuheben. Ansonsten gerät sie in die Haftung.