Es geht um meinen Minijob als Pädagoge im Nachtdienst von 21:30 Uhr bis 7:30 Uhr von Sonntag bis Donnerstag. Pro Tag werden 7,75 Stunden berechnet und der Stundenlohn beträgt 15 €. Zwischen 24:00 Uhr und 6:00 Uhr gilt die Nachtruhe, in der wir schlafen können. Bisher wurden jedoch nur 3 von den 6 Stunden Schlafzeit bezahlt. Meine Arbeitgeberin sagt, dass das Gesetz besagt, dass auch die Schlafzeit voll bezahlt werden muss, und möchte daher für den Zeitraum von 24:00 Uhr bis 6:00 Uhr insgesamt 6 Stunden bezahlen. Allerdings möchte sie den Stundenlohn von 15 € auf 13 € reduzieren. Ist das rechtens?