Antwort
Wundert mich?
Wenn die erste Tätigkeitsstelle gemeldet ist, als Angestellter seine sagen wir 190 Arbeitstage (230 minus 30 Tage Urlaub minus 10 eventuell Krankheitstage) beider Steuererklärung einträgt und sich daraus 190x einfache Fahrstrecke Strecke eine Überschreitung des Werbungskosten Pauschbetrag ergibt dann ist dies so. Wenn darüber ein Nachweis (Werkstatt-Inspektion KM-Stand) angereicht wird ist es doch in den meiste Fällen ausreichend. Oder ?