Hallo,
Ich habe schon gelesen, daß man in Bar bezahlte Rechnungen nicht von der Steuer absetzen kann. Ich habe aber nun Handwerkslohnrechnungen, die ich überwiesen habe. Allerdings nicht von meinem Konto, sondern von dem Konto, das meinem verstorbenen Vater gehörte, und nun meiner Mutter und mir gehört, aber auf Ihren Namen läuft. Von diesem Konto bezahlen wir immer Sachen für's Haus. Da sie jetzt im Pflegeheim ist, und eine Steuerbefreiung hat, könnte nur ich es absetzen.
Nun wüßte ich gerne: 1. Muß ich Kontoauszüge dabei legen? 2. Wird das anerkannt, wenn es nicht alles von meinem Konto bezahlt wurde? (ich würde auch dabei schreiben, daß es ein gemeinschaftliches Konto ist, was mit gleicher Konto-Nr, die sie ja kennen müssen, meinem Vater gehörte) 3. Wenn ich keine Kontoauszüge dabei lege, und die wollen welche sehen, und dann kommen die vom anderen Konto, kann man mir dann Betrug unterstellen?
Danke für Tipps!
LG Sheera