Hallo! Ich besitze eine in D abgeschlossene Kapitallebensversicherung. Jetzt bin ich nach Schweden umgezogen und komplett i D abgemeldet. Nach schwedischem Steuerrecht muss ich nun jährlich meine eingezahlten Beiträge als Kapital versteuern. Dafür ist in Schweden dann allerdings die Auszahlung aus so einer Versicherung später steuerfrei. Nun habe ich allerdings geplant ein paar Jahre vor Fälligkeit wieder nach D zurückzukehren. Dort muss ich dann aber den ausgezahlten Betrag versteuern. Ist es also rechtens, dass ich doppelt besteuert werde - die eingezahlten Beträge während meiner Jahre in Schweden (ca. 20 Jahre) und dann die Ablaufleistung in Deutschland? Kann man das irgendwie verhindern, ohne dass ich bis ins Rentenalter hinein in S bleiben muss? Vielen Dank.