Durch Stundung (= Ratenzahlungsvereinbarung) wird der Fälligkeitszeitpunkt der Zahlung hinausgeschoben! Dann fallen bis zum nächsten Fälligkeitstermin (siehe Ratenzahlungsvereinbarung) keine Säumniszuschläge an! Stattdessen zahlen Sie möglicherweise Stundungs- oder Aussetzungszinsen pro Monat in Höhe von 0,5 Prozent/ Monat. Das ist deutlich weniger wie Säumniszuschläge!!! Im Übrigen hat der Gesetzgeber den Sinn der Säumniszuschläge damit begründet, das Druck zur Zahlung aufgebaut werden soll. Ist kein Geld beim Schuldner vorhanden (müsste gegebenernfalls bewiesen werden) kann der Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr erfüllt werden und ist damit auch definitiv nicht anzuwenden!!! Aber Nichts geschieht ohne Antrag und Eigeninitiative. Also auf und los und hopp und von mir alles Gute!
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