Hallo, Ich bin Rentnerin und bekomme eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen. Nun Habe ich ein Buch veröffentlicht und es könnte sein, dass ich vom Verlag ein einmaliges Honorar bekommen, das über der Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro liegt.

Also kein regelmäßiges Einkommen.

Zählt diese einmalige Zahlung auch zu einem Hinzuverdienst und gefährdet meine Rente?

Vielen Dank