Antwort
Filialleiter vergessen dabei immer gerne die Tarifverträge. Bewusst oder unbewusst. Kein Tarifvertrag kein Rechtsanspruch. Tarifvertrag und schon Anspruch. Der Vertrag wird ausschließlich zum Schutze des Arbeitgebers ausgelegt von der selben Seite. Fakt ist Vertrag gleich Regeln an die man sich auch halten muss. Der Tarifvertrag regelt das eindeutig. Rechtsstreit in diesem Punkt ist allerdings nonsens, aber vom Prinzip berechtigt.