Hallo,
wohne seit 12 Jahren mit meiner4 Köpfigen Fam.in einer Mietwohnung die mir von einem Grundstückpächter untervermietet wurde.
Als dieser Insolvens ging und sein Pachtvertrag aufgelöst wurde.Kündigte uns der Eigentümer,mit der Begründung das dieser mit uns keinen gültigen Mietvertrag habe.
Obwohl die Verwaltung des Eigentümers seit 2000 über unser Untermietverhältnis in Kenntnis gesetzt wurde und dies bislang stillschweigend bis Sep 2011 geduldet hat,
verweisst dieser nun das im Pachtvertrag eine Untervermietung der schriftlichen Genehmigung des Eigentümers bedurfte die angeblich nie erteilt wurde.
Deren Gegenteil ich aber auch nicht beweisen kann.
Der Richter folgte der Argumentation des Eigentümers,
das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Durch Sicherheitsleistung unsererseits in Höhe von 2.300,00 €
könnte die Vollstreckung abgewendet werden,
wenn aber der Eigentümer dann auch Sicherheitsleistung in die Gerichtskasse hinterlegt,
bleibt die Zwangsräumung weiterhin mit kurzer Zeitverzögerung bestehen.
Obwohl wir in die zweite Instanz gehen wollen,
uns auch die Rechtschutzdeckungszusage durch den Mieterbund gewährt wurde.
Nun werden durch dieses Zwangsräumungsverfahren schon vor letzter Entscheidung Fakten geschaffen.
Wie kann ich nur erwirken,das durch Hinterlegung der Sicherheitsleistung 2.300 €
auch die bevorstehende Zwangsräumung wenigstens noch bis zur Urteilsverkündung in der zweiten Instanzverhandlung ausgesetzt oder hinaus gezögert wird ?
Vielen Dank im vorraus für eine hilfreiche Antwort.