Guten Tag.

Für den Fall der Fälle, falls ich mal einen Erbschein beantragen muß, um z. B. das Bankkonto meiner Eltern nach dem Tode abzuschließen würde mich interessieren, wenn mir jemand beantworten könnte, wie sich ein Amtsgericht in dem Fall verhält, wenn wie bei uns das Stammbuch in polnischer Sprache geschrieben ist, es wurde in Polen vor einigen Jahrzehnten ausgestellt. Es sollte noch gesagt werden, daß ich und meine Schwester darin als Kinder aufgeführt sind, jedoch wurden unsere Vornamen und Nachnamen bei der Übersiedlung von den Behörden hierseits geändert. Es sind für alle Personen Registrierscheine vorhanden. Meine Geburtsurkunde wurde beglaubigt übersetzt. Allerdings ist in der Übersetzung die polnische Schreibweise meines Namens nicht aufgeführt. und die Geburtstage meiner Eltern ebenfalls nicht. Hier bei uns beim Standesamt hat man mir zu einer Übersetzung des Stammbuches geraten, jedoch bei einem Kostenfaktor von 79 Eurocent pro Wort hier bei uns gefällt mir dieser Vorschlag nicht wirklich.

Vielen Dank