Hallo.

Ich arbeite seit vielen Jahren in der Altenpflege und habe noch nie eine Steuerklärung gemacht. Ich bin Nachtschwester in einer Residenz. Ich verlasse die Wohnung um 18.30 Uhr und bin am folgenden Tag morgens um 6.55-7.00 Uhr wieder zu Haus. Eine Fahrt dauert 20 min. Also netto Arbeitszeit sind 19.00 Uhr - 6.30 Uhr 11 Std. mit 0,5 h Pause. Arbeitsstrecke sind 16 km. Habe ich Anspruch auf den Verpflegungsmehraufwand? Ich bekomme keine Zahlungen vom AG oder Nahrungsmittel gestellt. Ich möchte nun, da ich noch keine Steuererklärung gemacht habe, 4 Jahre rückwirkend machen. Geht das? Ich kann meine Arbeitszeiten/Tage sowie KM nachweisen.

Über sachliche Ratschläge würde ich mich sehr freuen.