Vielleicht kannst du Bescheid sagen, dass du das Jahr in jedem Fall ganz wiederholen möchtest? Wenn nicht würde ich mich durchfallen lassen an deiner Stelle, niemand fragt später ob du eine Klasse wiederholt hast aber die Abinote kann entscheident sein. Es ist zwar blöd dann den anderen beim Abschlussfeiern zuzugucken, aber die Zukunft wäre es mir wert, kommt aber auch darauf an, was du danach machen willst.
Das Jobcenter geht es ja nichts an, solange ihr nicht wieder zusammen wohnt, dann wärt ihr eine Bedarfsgemeinschaft, das müsstest du anzeigen mit einer Veränderungsmitteilung Formular VÄM. Wenn ihr zusammen wohnt und er Einkommen über 401 € hat, wird dein Hartz dann um sein darüber liegendes Einkommen gekürzt, soweit ich weiß.
Was mit dem Jugendamt los war schreibst du nicht, mit denen vielleicht schnellstmöglich reden und gute Gründe nennen, warum du dich umentschieden hast.
Wünsche euch viel Glück.
Googel mal "Liebhaberei im Steuerrecht" , das ist der einzige Fall in dem man Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten nicht anmelden muss. Wennimmer eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, muss streng genommen das Finanzamt informiert werden und es muss in der steuererklärung unter selbstständige Einkommen angegeben werden.
Wenn es nur gelegentlich und nicht viel ist, wird es wohl niemandem auffallen, aber spätestens wenn der jährliche Steuerfreibetrag von zur Zeit 9.744 € überschritten wird, hinterzieht deine Freundin Steuern.