Antwort
Googel mal "Liebhaberei im Steuerrecht" , das ist der einzige Fall in dem man Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten nicht anmelden muss. Wennimmer eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, muss streng genommen das Finanzamt informiert werden und es muss in der steuererklärung unter selbstständige Einkommen angegeben werden.
Wenn es nur gelegentlich und nicht viel ist, wird es wohl niemandem auffallen, aber spätestens wenn der jährliche Steuerfreibetrag von zur Zeit 9.744 € überschritten wird, hinterzieht deine Freundin Steuern.