Ich möchte für zwei Monate mit meinem 2-jährigen Kind wegfahren, beziehe aber Mindestsicherung in Österreich. Ich habe von vielen Leuten, die auch Mindestsicherung beziehen und in den Urlaub gefahren sind, gehört, dass sie am Flughafen Wien kontrolliert und die Information an MA40 weitergeleitet wurde. Für den Zeitrahmen, den sie im Urlaub waren, haben sie schließlich kein Geld bekommen bzw es wurde pausiert. Von manchen habe ich jedoch gehört, dass das bei Ihnen nicht der Fall war und sie keine Probleme mit der MA40 bekommen haben. Gilt das auch für mich, obwohl ich noch in Karenz bin? Selbst bei der Behörde nachfragen kann ich im Moment nicht.

Ich danke für jede Antwort!