Für einen Umsatz von 4000 Euro musst du wahrscheinlich ein Gewerbe anmelden und wärst dann selbständig und würdest für deine Aufträge Rechnungen schreiben. Die Frage mit dem Kleinunternehmer kann dir bestimmt das Finanzamt erklären. Und noch ganz wichtig. Du solltest das mit dem Arbeitgeber abklären, ob es etwas dagegen hat, wenn du dich nebenbei selbständig machst.

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Generell würd ich sowas nie unterschreiben. Damit bindet man sich ja viel zu lange an einen Ort. Und was ist, wenn man da schnell wegziehen muss. Wenn dein Vermieter das aber unbedingt will und du die Wohnung unbedingt willst, dann sind höchstens vier Jahre zulässig.

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