Bei einer Pflichtwandelanleihe ist keine Zustimmung erforderlich. Meinst Du vielleicht die bisherigen Aktionäre müssen dieser Form zustimmen? Ansonsten verstehe ich Dein Anliegen nicht ganz.

Eine Pflichtwandelanleihe (engl. mandatory convertible security (MCS)) ist eine besondere Variante der normalen Wandelanleihe, bei der die Rechte der Investoren eingeschränkt sind[1]. Während der Anleger bei einer herkömmlichen Wandelanleihe bis zum Laufzeitende die Wahl hat, ob er diese in Aktien umwandelt oder nicht, ist bei einer Pflichtwandelanleihe die Wandlung in Aktien spätestens zum Laufzeitende verpflichtend. Dadurch tragen Investoren ein höheres Risiko, im Fall fallender Kurse selbst Renditeverluste zu erleiden. Sie hat somit den Charakter einer Anleihe, die während der Laufzeit einen Kupon zahlt, jedoch spätestens am Ende mit jungen Aktien getilgt wird. Aufgrund der verpflichtenden Wandlung in Aktien, die über die Ausgabe junger Aktien getätigt wird, stellt die Pflichtwandelanleihe eine indirekte Kapitalerhöhung mit verbundenem Verwässerungseffekt dar. (Quelle: Wikipedia)

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nein, nur der direkte und kürzeste arbeitsweg kann angesetzt werden. achtung: du bist auch nicht gesetzlich unfallversichert, wenn dir auf dem weg zum kiga etwas passiert. nur der direkte arbeitsweg ist abgesichert.

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Ehegatten können entscheiden, welche Steuerklassenkombination sie wählen möchten. Die Wahl der Steuerklasse hat jedoch keinen Einfluss auf die Steuerschuld - sie hat nur Auswirkungen darauf, was am Monatsende netto vom Arbeitsentgelt überwiesen wird. Im Rahmen des jährlichen Lohnsteuerjahresausgleichs können daher Steuernachzahlungen oder Steuerrückerstattungen anfallen.

Da Ihr beide ungefähr gleich viel verdient, empfiehlt sich die Steuerklasse 4. (Entspricht Eurer jetzigen 1er Steuerklasse).

Den Steuerklassenwechsel müsst Ihr über Eure Gemeinde machen und gleichzeitig wird der Freibetrag für Euer Kind bei einem von Euch eingetragen.

Elterngeld kann mit dem Tag der Geburt beantragt werden, wird aber bis zu 3 Monate rückwirkend bezahlt. Ihr habt also noch nichts versäumt.

Ich würde bis Februar in Steuerklasse 4 bleiben, danach ggf. einen Wechsel in 3 (m) und 5 (w) wenn Deine Frau in der nächsten Zeit nicht arbeitet.

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Die Börse in Istanbul steigt und steigt. Was auf den ersten Blick wie eine Trotzreaktion auf jüngste türkenkritische Äußerungen deutscher Politiker anmuten mag, ist fundamental mehr als untermauert: In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Türkei verdreifacht, allein im zweiten Quartal 2010 legte es 10,3 Prozent zu. Damit gehört das Land am Bosporus zu den wachstumsstärksten Volkswirtschaften der Welt. Die zudem vergleichsweise niedrig verschuldet ist: Während sich Deutschland bei der im Verhältnis zum BIP gemessenen Staatsschuldenquote auf die 80-Prozent-Marke zubewegt, kommt die Türkei mit 45 Prozent aus.

Von den beiden in die Top Ten aufgerückten Türkei-Fonds spricht sowohl die Größe (72 zu 15 Millionen Euro) als auch die Performance für den HSBC Turkey Equity. Dieser liegt nicht nur im laufenden Jahr vorne, sondern mit einem Wertzuwachs von 122 zu 70 Prozent auch über fünf Jahre. Fondsmanager Ercan Güner arbeitet mit seinem Team vor Ort und verwaltet ein vergleichsweise konzentriertes Portfolio aus aktuell 34 Standard- und Nebenwerten.

Quelle: http://www.dasinvestment.com/nc/investments/fonds/news/datum////investmentfonds-tops-flops-tuerkei-fonds-preschen-vor/

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Selbstverständlich kannst Du in diesem Umfang weiterhin ein Gewerbe betreiben. Die Einkünfte müssen wie bisher auch versteuert werden. Die Einkünfte daraus sind nicht rentenversicherungspflichtig.

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In diesem Fall hilft Dir sicherlich schon eine Steuer-Software, die Du von verschiedenen Anbietern günstig bekommen kannst. Zwischen 8 und 15 Euro. Hier sind die verschiedenen Posten, die angesetzt werden können gut erläutert.

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Das ist überhaupt kein Problem. Du eröffnest ein neues Konto bei der neuen Bank und von dort aus, kannst Du die Depotwerte einziehen lassen. Oder Du veranlasst die Übertragung von Deiner alten Bank aus. Es gibt beide Möglichkeiten. Ich würde den Einzug durch die neue Bank wählen, dann sparst Du Dir den Gang zu alten Bank. Anschließend vranlasst Du dort schriftlich die Löschung aller Deiner Konten.

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