Eine enge Freundin der Familie erhält ALG 1 und hat bisher immer selbstverständlich und unentgeltlich die Verhinderungspflege für mich übernommen, wenn mein Mann an der Pflege durch Krankheit oder Seminar verhindert war. Nun wurde ich im Beratungseinsatz darüber aufgeklärt, dass uns dafür stundenweise Verhinderungspflege zustünde. Sie würde nur das erhalten, was auch die Pflegekasse anteilmäßig erstatten würde. Die Zahlung wäre demnach steuerfrei. Aber wie verhält es sich mit der Anrechnung beim ALG 1?