Antwort
Liebe Ricarda, leider stimmt es nicht ganz, wie ich aus eigener Erfahrung mitbekommen habe ist es wichtig z.B. selbst Kontoauszgüge aus mehr als 10 Jahre aufzuheben. Es ist von mir aus eine persönliche Vorsorge, was ist wenn. Außerdem dokumentiert nicht jede Bank die Unterlagen für 10 Jahre. Aber ich weiß nicht ganz recht, was Du mit dieser Frage bezweckst, wo nichts ist, dann auch kein Richter. Denn, wenn ein Ehepartner auf Zugewinnausgleich klagt, dann sind auch dazu alle Belege für das Anfangsvermögen und Endvermögen vorzulegen. Siehe Antwort auf eine Frage zu diesem Thema am 28.02.12