Info an deinen Treuhänder ist erstmal wichtig,der wird dir dann genau sagen wieviel du von diesem Fond abtreten musst,aber ebend nicht alles! Ich z.Bsp.: sollte was Erben (zum Glück wusste ich das es nur Schulden gewesen wären) also habe ich ausgeschlagen! Hätte ich aber was geerbt dann hätte auch was abtreten müssen,den Rest hätte ich behalten können! Aber erkundige dich bei deinem Treuhänder.
Bei alleinstehenden ist die Grenze bei ca. 980 Euro Netto! Es ist alles gestaffelt und so weiß ich durch einen dummen Zufall das du bei über 980 Euro ca. 2,40 Euro verpfänden musst! Bei alleinstehend mit einem Kind sind es 1300 Euro Netto selbst behalt und wenn man darüber liegt muss man ca. 3 Euro verpfänden!
Kommt darauf an,ob es noch abbezahlt wird oder abbezahlt ist! Würde das Haus weniger bringen um teilweise oder ganz die Schulden zubezahlem dann würde es nicht unbedingt verkauft werden, gibt es aber soviel das die Schulden damit getilgt werden dann ja! Mein Auto durfte ich auch behalten (war gerade erst 3 Jahre alt) da ich es noch finanziere und ich immer regelmäßig und pünktlich die raten zahle! Würde mal bei einem Schuldnerberater oder Anwalt nach fragen!
Die Gläubiger sind gesetztlich verpflichtet sich an die Mahnwege zuhalten. 1. bekommst du 3 Mahnungen die Rechnung wird natürlich immer höher. 2. dann wird ein Inkasso Unternehmen eingeschaltet der mahnt dich auch nochmal an oder manchmal werden auch Rechtsanwälte eingeschaltet. 3. jetzt wird ein Antrag beim Gericht gestellt und dann bekommst du einen Mahnbescheid,wenn su auf diesen nicht reagierst wird irgendwann ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet,der mit dir eine Ratenzahlungsvereinbarung macht wenn du nicht zahlen kannst musst du eine Eidesstaatliche Versicherung abgeben. Wenn du in die Privatinsolvenz gehst dann bist du geschützt aber erst dann wenn du einen Antrag gestellt hast!
Erstmal musst du mit deinen Unterlagen zum Schuldnerberater,der schreibt alle Gläubiger an und versucht einen Vergleich auszuhandeln z.Bsp.: du hast eine Rechnung von 50,00 Euro nicht bezahlt es kommen noch Zinsen und Mahnkosten dazu das sind es locker schon 150 Euro und er schlägt dem Gläubiger vor das du 30 Euro als Vergleich bezahlst und der Gläubiger verzichtet auf den Rest,wenn er an nimmt dann hT diese Sache erledigt und wenn er ablehnt gilt dieser Versuch als gescheitert und das macht er mit allen Gläugigern! Diese Vorgangsweise dauert in der Regel ein Jahr! Dann wird ein Antrag beim Gericht auf Privatinsolvenz gestellt,das Gericht versucht nochmals außer Gerichtlich einen Vergleich zu machen, scheitert dieser auch wird die Privatinsolvenz eröffnet und dir wird ein Treuhänder zur Seite gestellt,der Treuhànder trifft sich mit den Gläubigern und es wird nochmals versucht einen Vergleich zu finden,dieses dauert ca. 1/2 Jahr! Dann entscheidet das Gericht wer wieviel Geld von Dir bekommt und dann bekommst du ein schreiben das du in der Privatinsolvenz bist und wieviele Gläubiger du noch hast, es kann nämlich auch passieren das einige Glàubiger verzichten! Dem Treuhänder musst du deine ganze Finanzielle Situtaion offenbaren,wenn du irgendetwas verschweigst oder angibst hat sich das mit Insolvenz erledigtund das Verfahren wird eingestellt! Die Gläubiger fangen wieder an mit Mahnungen und Zwangsvollstreckungen! Erst nach 10 Jahren hast du dann wieder die möglichkeit in die Insolvenz zu gehen! 6 Jahre darfst du dir nix mehr zu Schulden kommen lassen!
Hallo,
habe hier mehrmals gelesen das nach Restschuldbefreiung erst 3 Jahre danach aus der Schufa die Einträge gelöscht werden,dies stimmt nicht. An dem Tag wo das Gericht entscheidet das du von deinen Schuldenbefreit wirst,wird auch innerhalb von 4 Wochen ein Schreiben an die Schufa geschickt und danach bist du Eintragsfrei. Damit du auch wirklich ein neues leben ohne Schulden und als Kreditwürdig anfangen kannst. Bin selber in der Insolvenz und weiss es deshalb. Selbst Eidesstaatliche Versicherungen werden nach 3 Jahren gelöscht auch in der Insolvenz.
LG