1. Der Arbeitgeber muss den Minijobber zur Sozialversicherung anmelden. Dies geschieht ebenfalls über die Minijob Zentrale.
  2. Die ersten Beiträge sind zu zahlen, wodurch die Beschäftigung offiziell beginnt. Hinweis: Die Beitragsnachweise müssen ebenfalls eingereicht werden.

Dies habe ich gelesen und frage mich jetzt, warum man Minijobber zur Sozialversicherung anmelden muss. Als ich damals für 450€ gearbeitet habe, hatte ich keine Versicherung, sondern musste beispielsweise ûber die Familienversicherung die Krankenversicherung abschließen...

Ist man nun als Minijobber (450€) Kranken, Pflegeversichert?