Der Vermieter hat den Schaden zu tragen, wenn er nicht nachweisen kann, dass du es entweder absichtlich oder grob fahrlässig zerstört hast.
Wie machst du denn deine Fenster zu, dass die gleich kaputt gehen? ;-)
Der Vermieter hat den Schaden zu tragen, wenn er nicht nachweisen kann, dass du es entweder absichtlich oder grob fahrlässig zerstört hast.
Wie machst du denn deine Fenster zu, dass die gleich kaputt gehen? ;-)
Solange du in der Minijobzentrale angemeldet bist, ist das kein Problem :-)
Das dein Geld "weg" ist, da brauchst du keine Angst haben. Du hast alles dir Mögliche getan ! Den Kontoauszug gefaxt und - was das Wichtigste ist - einen Nachforschungsauftrag gestellt.
Es kommt zwar selten - aber eben doch manchmal - vor, dass die Bank (entweder deine oder die Empfängerbank), das Geld auf einem falschen Konto verbucht. Da brauchst DU dir aber keine Gedanken machen. Durch den Nachforschungsauftrag kommen die dahinter und bereinigen alles - so lange du die richtigen Daten eingegeben hast.
Keine Sorge - das regelt sich !!! In meiner Berufspraxis hatte ich das schon mehrere Male... :-)