nein, nur wenns im Tarifvertrag so drinne steht. Diese Frage gabs hier schon oft-schau hierzu auch http://www.gutefrage.net/frage/hat-man-als-arbeitnehmer-anrecht-auf-vermoegenswirksame-leistungen
Antwort
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natürlich kannst du es liegen lassen, dem Schreiben liegt doch viel Infomaterial bei, da kannst du alles rauslesen. Ist doch nur die Info daß du nun das Darlehen beanspruchen könntest, aber nicht mußt. Du kannst das Geld dort liegen lassen bei der guten Verzinsung eine tolle Sache. Du kannst auch weiter besparen,aber damit verringerst Du deinen späteren Darlehensanspruch. Oder eben ruhen lassen und die Sparrate neu anlegen.
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