Richtig, die Zulage gibt es nur, solange Kindergeldanspruch besteht.

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Wenn du ansonsten weiter auch nicht hilfsbedürftig bist, sprich Arbeitslosengeld, etc. erhälst, dann wohl nicht, denn die Kosten fallen soweit ich weiß unter die Lebenshaltungskosten. Du kannst sie zwar bei der Steuererklärung ansetzen, allerdings gibt es da noch die zumutbare Eigenbelastung je nach Einkommenshöhe, die man selbst zu tragen hat. Sonst weiß ich leider auch keine andere Möglichkeit.

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Lastschrift wird doch nicht an die Bank vergeben, sondern an eine Firma oder den Stromlieferanten. Diese musst du doch dann informieren und ihnen die Erlaubnis erteilen von deinem neuen Konto abbuchen zu dürfen.

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