Guten Tag,

am 30. April diesen Jahres ist unser Sohn zur Welt gekommen.

Ich befinde mich nun für die nächsten 21 Monate in Elternzeit. Während der Elternzeit werde ich Elterngeldplus in Höhe von ca. 550 Euro beziehen. Darüber hinaus gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach und werde voraussichtlich 450 Euro dazu verdienen.

Nach der Elternzeit werde ich in Teilzeit weiter arbeiten und vermutlich ca. 2.000 Euro Brutto verdienen.

Mein Partner wird keine Elternzeit in Anspruch nehmen und in Vollzeit arbeiten, bei einem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von ca. 3.700 Euro. Er zahlt für ein weiteres Kind Unterhalt. Die Mutter des Kindes bezieht Sozialleistungen.

Wir fragen uns nun, ob es steuerlich Sinn macht noch in diesem Jahr zu heiraten. Ich habe gelesen, dass wir beide dann während der Elternzeit in der Steuerklasse 4 eingeordnet werden sollten. Kann mein Partner die beiden Kinder (jeweils mit 0,5) auf seine Steuerkarte nehmen und somit weitere Steuern einsparen?

Welches Vorgehen würden Sie uns raten? Ich werde einen Termin bei einem Steuerberater vereinbaren. Jedoch interessiert mich auch Ihre Meinung dazu.

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.