wenn man 1,- Euro als Festpreis eingibt, ist das ja mehr als unlogisch und somit recht klar, daß hier ein Fehler enthalten ist beim Angebot. Ich würde mich nicht einschüchtern lassen, auch ein Anwalt würde wg. so einer Sache sicher raten, es gut sein zu lassen - steht in keinem Verhältnis. Biete dem Käufer doch einen günstigeren Preis an, als Du für gewöhnlich hättest erzielen können-trefft Euch in der Mitte und gut. So würde ich das lösen.

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Die volle förderfähige Summe einzahlen- somit kriegst Du 2013 auch die Förderung in voller Höhe. 76 Prozent der Zahlungen/steuerlich absetzbar!

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vermutlich ja http://www.finanzfrage.net/frage/fristlose-kuendigung-moeglich-bei-unerlaubter-untervermietung

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