Antwort
Bis zu einem Gewinn von 600€ werden bei Kryptowährungen keine Steuern fällig. Ansonsten ist nach dem Handel mit Bitcoin etc in der Steuererklärung Anlage SO auszufüllen.
Ein Nachweis muss dem Finanzamt nur auf Nachfrage übermittelt werden. Dafür reicht i.d.R. ein Screenshot aus.