Antwort
Soweit ich mich informiert habe, darf die Grenze von 2400€ jährlich fürdie Übungsleiterpauschale nicht überschritten werden. Das heißt, dass ich in der Schreinerei 200€ monatlich und in der Jugendhilfeeinrichtung 250€ monatlich verdienen könnte und zuzüglich ebenfalls in der Jugendhilfeeinrichtung jährlich 2400€ Übungsleiterpauschale bekommen darf, ohne Lohnsteuer etc. abgeben zu müssen.